XIII. Queer – Gleichberechtigung für alle Lebensweisen!
DIE LINKE setzt sich für die Gleichberechtigung aller Lebensweisen ein. Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt ist gesellschaftliche Realität. Wir fordern, die gesetzliche Realität der gesellschaftlichen Realität anzupassen, und wenden uns gegen jegliche Diskriminierung, sei es privat, in der Schule oder am Arbeitsplatz. Wir unterstützen alle Schritte, die dabei helfen, mit der staatlichen und gesellschaftlichen Heteronormativität, Cisnormativität und der Zweigeschlechtlichkeit als Norm zu brechen. Neben dem Recht auf Selbstbestimmung von Menschen mit Trans- oder Interhintergrund im Personenstandsrecht ohne das entwürdigende Begutachtungswesen streben wir auch eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen im Ehe- und Adoptionsrecht ein.
Es darf keine Ungleichbehandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe mehr geben. Wir fordern die Öffnung der Ehe, um rechtliche Gleichstellung für alle zu ermöglichen. Gleichzeitig fordern wir, dass die Privilegien der Ehe zurückgenommen werden. Das Ehegattensplitting begünstigt eine klassische Hausfrauenehe oder Zuverdienst-Ehe, besonders von Gutverdienenden. Wir wollen es durch Steuermodelle ersetzen, die der Vielfalt der Lebensweisen mit Kindern gerecht werden und niemanden benachteiligen: nicht Alleinerziehende und Regenbogenfamilien oder allgemein Menschen, die nichtheteronormativ oder in einer Ehe leben (vgl. Kapitel XII »Linker Feminismus«).
Gleichberechtigung aller Lebensweisen voranbringen
Die Gleichberechtigung der Lebensweisen ist mit einer Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft noch nicht erreicht. Sie ist durch ein System der Wahlverwandtschaften zu ergänzen. Hierbei sollen nicht nur monogame Zweierbeziehungen Verantwortung füreinander übernehmen dürfen, sondern jegliche Gemeinschaft, die sich einander verbunden fühlt. Dies kann eine mehr als zwei Personen umfassende Beziehung meinen. Diesen Menschen ist ein umfangreiches Besuchsrecht im Krankheitsfall, Adoptionsrecht und Aussageverweigerungsrecht einzuräumen. Gleichzeitig werden besondere Zuwendungen fällig, wenn ein Angehöriger (nach dem Wahlverwandtschaftsrecht) gepflegt werden muss oder sich Kinder in einer Wahlverwandtschaft befinden. Lebensweisen in allen Formen verdienen Akzeptanz und gesellschaftliche Gleichstellung.
Gewaltprävention und Hilfe für Gewaltopfer
Noch immer sind queere Menschen überproportional von Übergriffen und Gewalttaten betroffen. Dies betrifft sowohl das private bzw. familiäre Umfeld als auch den öffentlichen Raum. Homo- und transfeindliche Übergriffe nehmen seit dem Aufschwung von Rechtspopulisten und anderen radikalen Gruppen sogar zu. Hier kommt dem Staat eine Schutzrolle zu. DIE LINKE setzt sich für die umfassende Unterstützung von Präventionsprojekten und Organisationen ein, die sich mit der Hilfe für Gewaltopfer beschäftigen. Die Strafverfolgung von queerfeindlicher Gewalt muss dementsprechend geahndet und stärker verfolgt werden als bisher.
Inter- und Transsexualität
Die Ordnung der Zweigeschlechtlichkeit – die Anforderung der Gesellschaft, sich unzweifelhaft als Frau oder Mann zu definieren – grenzt aus. Eine geschlechtergerechte Politik muss darauf hinwirken das Frauen, Männer, Menschen mit Transhintergrund und Menschen mit Interhintergrund gleich zu behandeln und rechtlich gleichzustellen sind, ohne dass ein Geschlecht oder eine Lebensweise als Norm gesetzt wird. Geschlechtergerechtigkeit muss schon im Kindesalter gefördert und dabei Raum für persönliche Entfaltung und geschlechtliche Vielfalt gesichert werden.
Wir unterstützen Menschen mit Transhintergrund in ihrem Kampf für das Recht auf Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung. Menschen mit Transhintergrund sollen bei ihren eigenen Veränderungen unterstützt werden. Die Eingriffe sollen abgesichert und nicht mehr als Krankheit angesehen werden: Die derzeitige Klassifikation als »psychische Erkrankung« stammt noch aus dem 19. Jahrhundert. Die entsprechenden Sexualforscher diagnostizierten Neurosen bei Menschen mit Transhintergrund und stuften die Menschen als entartet ein. Menschen mit Interhintergrund sind gezwungen, ihren Hintergrund verschleiern, damit sie über das Transsexuellengesetz Operationen und Maßnahmen bewilligt und bezahlt bekommen.
- Begutachtungspflicht, Therapiezwang und das gerichtliche Verfahren müssen abgeschafft werden, wenn es darum geht, Vornamen und Personenstand zu ändern. Stattdessen muss dieses Verfahren in einen Verwaltungsakt überführt und auf Antrag ohne Vorbedingung diskriminierungsfrei geregelt werden.
- Medizinisch nicht notwendige Operationen an Menschen zum Zwecke der Geschlechtsangleichung dürfen nur durchgeführt werden, wenn diese selbst einwilligungsfähig sind und ihre Zustimmung selbst gegeben haben.
- Das Transsexuellengesetz muss als Sondergesetz aufgehoben und in bestehendes Recht integriert werden. Im Sinne einer bedürfnisorientierten und präventiven Gesundheitsversorgung brauchen Menschen mit Transhintergrund und Interhintergrund (auch Geflüchtete) Zugang zu allen spezifischen medizinischen, therapeutischen und beratenden Leistungen (und die damit verbundenen Medikamente) und eine unbürokratische Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Alle benötigten Leistungen müssen im Katalog der Kostenträger enthalten sein. Wir setzen uns für den flächendeckenden Ausbau von Beratungsangeboten in Zusammenarbeit mit Transinitiativen ein.
- Wir fordern Beratungs- und Aufklärungszentren für Betroffene und deren Angehörige sowie einen Entschädigungsfonds für Menschen mit Interhintergrund, denen durch geschlechtsangleichende Operationen erhebliches Leid widerfahren ist.
- Menschen mit Transhintergrund müssen Reproduktionsmöglichkeiten haben. Das soll in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden. Wem im Zuge der Transition ohne Zustimmung Reproduktionsmöglichkeiten genommen wurden, hat Anspruch auf Entschädigung.
- Wir wollen den Schutz vor Diskriminierungen aufgrund der körperlichen Variation, sexuellen Identität und Lebensweise in Artikel 3 des Grundgesetzes und in das Antidiskriminierungsgesetz aufnehmen. Um dieses erweiterte Grundrecht zu garantieren, braucht es Antidiskriminierungsstellen, ein echtes Klagerecht für Verbände im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz sowie dessen EU-rechtskonforme Ausgestaltung.
- Die Unrechtsurteile gegen und die Verfolgung im Nationalsozialismus von Menschen mit Transhintergrund und Interhintergrund müssen aufgearbeitet werden! Die Betroffenen müssen vollständig rehabilitiert und gewürdigt, wertgeschätzt und entschädigt werden.
Wir wollen mit Angeboten und Maßnahmen einen Wandel im gesellschaftlichen Bewusstsein anstoßen. In den Lehrplänen der Bildungseinrichtungen muss sich die real existierende Vielfalt an Lebensentwürfen und Identitäten ganzheitlich abbilden, statt Klischees und alte Rollenmuster zu bedienen.
Dialog der queeren Community mit allen gesellschaftlichen Gruppen stärken
DIE LINKE setzt sich für die Förderung des Dialogs mit dem Ziele der Verständigung und der Bekämpfung von Vorurteilen ein. Dies betrifft auch den Diskurs mit christlichen Kirchen, jüdischen Gemeinden und nicht jüdisch-christlichen Glaubensgemeinschaften. Insbesondere von einem Dialog mit den vielfältigen muslimischen Gemeinschaften erhoffen wir uns emanzipatorische Fortschritte auf beiden Seiten sowie ein konfliktärmeres Zusammenleben.
Dieser Dialog ist auch deshalb dringend, weil u.a. rechte Gruppen und Parteien Kapital daraus schlagen wollen, dass sie die queere und die muslimische Community gegeneinander aufhetzen und spalten wollen. Für DIE LINKE ist die Bekämpfung von Rechtsradikalismus, antimuslimischem Rassismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ebenso wichtig wie die von queerfeindlichen Übergriffen.